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Lärmaktionsplanung für die Stadt Penig

Öffentliche Bekanntmachung

Lärmaktionsplanung nach EU- Umgebungslärmrichtlinie für die Stadt Penig 

Begründet durch die EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG sowie die §§ 47 a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) besteht für Gemeinden die Pflicht zur Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung. Die EU verfolgt damit einen konsequenten Lärmschutz mit dem Ziel, erhebliche Belästigungen sowie schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.

Im Turnus von fünf Jahren ist unter anderem für Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kfz/Jahr die daraus resultierende Lärmbelastung zu ermitteln und in Lärmkarten darstellen. Dazu wird die Höhe der Geräuschbelastung nach festgelegter Berechnungsmethode mittels komplexer Schallausbreitungsberechnung rechnerisch bestimmt und in Lärmkarten visualisiert. Die jüngste Lärmkartierung (4. Stufe) fand 2022 statt. Über die Ergebnisse der vom Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) vorgenommenen Lärmkartierung 2022 (Lärmkarten und Betroffenenzahlen) können sich interessierte Anwohner im Internetkartendienst des LfULG unter folgendem Link informieren:
https://luis.sachsen.de/fachbereich-laerm.html.

Für die Stadt Penig bezieht sich die Lärmkartierung auf folgende Streckenabschnitte:
•    BAB A 72 im Bereich Abfahrt Niederfrohna bis Abfahrt Obergräfenhain auf Gemeindegebiet.
Aus den Lärmkarten ist die Höhe der Geräuschbelastung im Einwirkbereich der untersuchten Hauptlärmquellen ersichtlich. Durch unterschiedliche Darstellung der verlärmten Fläche ist die Höhe der Belastung unterteilt in Pegelklassen von je 5 dB(A) gekennzeichnet. Ist ein Gebiet nicht farblich hinterlegt, so liegen die Geräuscheinwirkungen unterhalb der für die Lärmkartierung relevanten Pegelgrenzen. In den Lärmkarten sind nach EU-Umgebungslärmrichtlinie nachfolgende signifikanten Lärmwerte dargestellt:
•    der 24-Stunden Tag-Nacht-Lärmindex LDEN,
•    der Nachtlärmindex LNIGHT.
Die gesundheitsrelevanten Schwellenwerte (LDEN > 65dB (A) und LNIGHT > 55 dB (A)) gemäß Lärmkartierung 2022 werden auf dem untersuchten Gemeindegebiet Penig nicht überschritten.

Gemäß § 47 d BImSchG steht nun die Stadt Penig vor der Aufgabe, sich im Rahmen eines Lärmaktionsplans mit der vorhandenen und in der Lärmkartierung dargestellten Lärmsituation auseinanderzusetzen. 
Die Stadt Penig beabsichtigt, im Rahmen ihrer Lärmaktionsplanung auf die Festlegung von Maßnahmen zu verzichten (Lärmaktionsplan ohne Maßnahmen).
Dies begründet sich damit, dass entlang des kartierungspflichtigen Teilstückes der BAB A 72 keine Lärmbetroffenheit vorliegt.

Die Stadt Penig gibt hiermit allen interessierten Bürgern, Verbänden und Institutionen die Gelegenheit, sich mit Vorschlägen und Hinweisen für die Lärmaktionsplanung im Zeitraum vom 15.04.2024 bis 15.05.2024 während der Dienstzeiten 

  • Montag        09:00 Uhr bis 11:30 Uhr

  • Dienstag    09:00 Uhr bis 11:30 Uhr und 12:30 Uhr bis 18:00 Uhr

  • Donnerstag    09:00 Uhr bis 11:30 Uhr und 12:30 Uhr bis 16:00 Uhr

  • Freitag        08:00 Uhr bis 11:30 Uhr

im Baumt der Stadt Penig, Zimmer 412, Markt 6, 09322 Penig, per Niederschrift zu äußern. Vorschläge, Hinweise und Einwände können unter Angabe des Absenders bei der Stadtverwaltung Penig, Markt 6 in 09322 Penig oder auf elektronischem Wege per E-Mail unter abgegeben werden. Die eingehenden Hinweise und Vorschläge werden geprüft und bewertet. Im Rahmen der Gesamtabwägung bilden sie die Grundlage für die letztendliche Entscheidung über die Erstellung eines Lärmaktionsplans ohne Maßnahmen.Hinweis:
Die Umsetzung von Lärmminderungsmaßnahmen obliegt dem jeweiligen Straßenbaulastträger. Die Stadt Penig ist Baulastträger lediglich für kommunale Straßen. Sie umfasst nicht den Bereich der Kreis-, Staats- und Bundesstraßen sowie Bundesautobahnen.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S.1 Buchst. c und e DSGVO in Verbindung mit § 47 d und f BImSchG.

 

Die Karten sind auf über den Link "Fachbereich Lärm und Lärmschutz - LUIS - Landwirtschaft- und Umweltinformationssystem für Geodaten - sachsen.de" abrufbar.
 

Penig, den 12.04.2024

            
gez. 
André Wolf
Bürgermeister
 

Auszug 1 aus Karte Lärmkartierung 2022 Bereich BAB A 72 Anschluss Niederfrohna bis Muldenbrücke
Auszug 2 aus Karte Lärmkartierung 2022 Bereich BAB A 72 Muldenbrücke bis Anschluss Obergräfenhain