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Hinweise zur bevorstehenden Grundsteuerreform

Grundsteuer (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Grundsteuer

Video zur Grundsteuerreform

 

Quelle: www.dstgb.de

 

Wo finde ich die Bodenrichtwerte? https://www.boris.sachsen.de/bodenrichtwerte-aktuell-4032.html

 

Für die neue Grundsteuer ab 2025 muss bis Ende Januar 2023 für jedes Grundstück bzw. jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft vom Eigentümer eine Steuerklärung beim zuständigen Finanzamt abgegeben werden.

Informationen zum ELSTER-Portal finden sie unter www.elster.de.

Nachdem das Finanzamt den Grundsteuerwert und den Grundsteuermessbetrag festgesetzt hat, werden sich die sächsischen Gemeinden mit der »neuen« Grundsteuer auseinandersetzen. Unter anderem wird geprüft, ob eine Anpassung der Hebesätze notwendig ist. Dies kann voraussichtlich erst im 2. Halbjahr 2024 erfolgen. Anschließend werden die neuen Grundsteuerbescheide versandt. Die neu berechnete Grundsteuer ist ab dem 1. Januar 2025 zu entrichten. Einzelanfragen zur künftigen Grundsteuerhöhe können seitens der Stadt derzeit nicht beantwortet werden.

Eigentümer, welche bis Anfang Juli keine Aufforderung erhalten haben, sollen dies schriftlich dem Finanzamt anzeigen oder sich an die Grundsteuer Hotline des Finanzamtes Mittweida unter 03727 987400 wenden.

Alle Informationen zur Grundsteuerreform in Sachsen finden Sie unter www.grundsteuer.sachsen.de.