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Reisegewerbekarte


Allgemeine Informationen

Gemäß § 55 c Gewerbeordnung der Bundesrepublik Deutschland benötigen Sie eine Reisegewerbekarte zum Verkauf von Waren außerhalb Ihres Geschäftes oder zum Anbieten von Dienstleistungen, um Ihr Gewerbe betreiben zu dürfen. Sie beantragen diese beim zuständigen Gewerbeamt Ihres Wohnortes. Die Reisegewerbekarte kann unbefristet oder befristet erteilt werden.


Eine Reisegewerbekarte muss der Gewerbetreibende nicht besitzen, wenn er ein nach Bundes- oder Landesrecht erlaubnispflichtiges Gewerbe ausübt und die dafür erforderliche Erlaubnis besitzt.

Reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten:

  • gelegentlich zu Veranstaltung, von Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen oder aus besonderem Anlaß mit Erlaubnis der zuständigen Behörde Waren feilbietet,

  • selbstgewonnene Erzeugnisse der Land- und Forstwirtschaft, des Gemüse-, Obst- und Gartenbaues, der Geflügelzucht und Imkerei sowie der Jagd und Fischerei vertreibt,

  • Versicherungsverträge als Versicherungsvermittler oder Bausparverträge vermittelt oder Dritte als Versicherungsberater über Versicherungen berät,

  • Druckwerke auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten feilbietet,

  • von einer nicht ortsfesten Verkaufsstelle oder einer anderen Einrichtung in regelmäßigen, kürzeren Zeitabständen an derselben Stelle Lebensmittel oder andere Waren des täglichen Bedarfs vertreibt.

 

Für Fragen steht Ihnen Frau Richter, Telefonnummer:037381 959-43, gern zur Verfügung.


Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate)

  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als drei Monate)

  • Auszug aus der Schuldnerkartei des Amtsgerichtes (nicht älter als drei Monate)

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes Mittweida (nicht älter als drei Monate)

  • wenn mit Lebensmitteln gehandelt wird: Gesundheitszeugnis

  • wenn als Schausteller eine Reisegewerbekarte beantragt wird: Nachweis Abschluss einer  Briebshaftpflichtversicherung

  • Lichtbild


Bearbeitungsdauer

Der Antrag kann erst dann bearbeitet werden, wenn alle Unterlagen vollständig eingegangen sind. Die Bearbeitung Ihres Antrags erfolgt innerhalb dernächsten 3 Monate

Gebühren

Sie müssten mit einem Unkostenbeitrag zwischen 25 EUR und 300 EUR  rechnen.


Ansprechpartner

Bürgermeisteramt

 

Formulare

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