Planfeststellung für das Bauvorhaben „B 175 Fahrbahnerneuerung östlich Waldenburg“
Bekanntmachung
Planfeststellung für das Bauvorhaben „B 175 Fahrbahnerneuerung östlich Waldenburg“
Die Landesdirektion Sachsen führt auf Antrag des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Plauen, für das oben genannte Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren nach § 17a des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in Verbindung mit § 73 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) und § 1 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) durch.
Gegenstand der Planung ist die Fahrbahnerneuerung der B 175 östlich Waldenburg, beginnend am NK 5041 102 Station 0,956 bis NK 5042 055 Station 0,132.
Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Stadt Limbach-Oberfrohna, Gemarkung Dürrengerbisdorf und Gemarkung Wolkenburg sowie der Stadt Penig, Gemarkung Markersdorf und Gemarkung Wernsdorf beansprucht.
Eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 5 des Geset-zes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) besteht für das Vorhaben nicht.
Der Vorhabenträger hat die entscheidungsrelevanten Unterlagen über die Auswirkungen des Vorhabens vorgelegt, die Bestandteil der nachfolgend aufgeführten Auslegungsunterlagen sind:
Unterlage 1 Erläuterungsbericht
Unterlage 2 Übersichtskarte
Unterlage 3 Übersichtslageplan
Unterlage 5 Lagepläne
Unterlage 6 Höhenpläne
Unterlage 9 Landschaftspflegerische Maßnahmen
Unterlage 10 Grunderwerb
Unterlage 11 Regelungsverzeichnis
Unterlage 12 Widmung/Umstufung/Einziehung
Unterlage 14 Regelquerschnitte 1 – 6, Details Durchlässe 7 – 11, Details Wendeschleife Betriebsdienst 12, Regelquerschnitt 13
Unterlage 16 Übersichtskarten Umleitung 1, Verkehrsführung – Bauphasenpläne 2 – 5, Ver- und Entsiegelungsplan 6
Unterlage 17 Immissionstechnische Untersuchungen
Unterlage 18 Wassertechnische Untersuchungen
Unterlage 19 Umweltfachliche Untersuchungen
Unterlage 20 Bodenuntersuchungen
Die Pläne (Zeichnungen und Erläuterungen im dargestellten Umfang) liegen in der Zeit vom 24. August 2026 bis einschließlich 23. September 2026
in der Stadtverwaltung Penig, Bauamt, Zimmer Nr. 405, Markt 6, 09322 Penig, während der Dienststunden
Montag
09.00 bis 11.30 Uhr
Dienstag
09.00 bis 11.30 Uhr und 12.30 bis 18.00 Uhr
Donnerstag
09.00 bis 11.30 Uhr und 12.30 bis 16.00 Uhr
Freitag
08.00 bis 11.30 Uhr.
zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Diese Bekanntmachung und die Planunterlagen werden zudem auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter http://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung, Rubrik – Infrastruktur – Bundesstraßen – während des vorgenannten Zeitraums veröffentlicht.
Gemäß den Bestimmungen des Sächsischen Umweltinformationsgesetzes können die entscheidungserheblichen Unterlagen auf Antrag auch in der Landesdirektion Sachsen, Referat 32, eingesehen werden.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt sind, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis einschließlich 7. Oktober 2026 bei der Landesdirektion Sachsen Einwendungen gegen den Plan erheben bzw. sich äußern. Die Einwendungen sollen vorzugsweise als PDF-Datei elektronisch per E-Mail übermittelt werden (). Eine Übermittlung ist ebenfalls schriftlich oder zur Niederschrift möglich (Postanschrift: Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz, oder den Dienststellen der Landesdirektion Sachsen in Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, Landesdirektion Sachsen, Nebenstelle Dresden, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden oder in Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig oder bei der o. g. Stadtverwaltung). Einwendungen sollen Namen, eine vollständige, zustellfähige Anschrift der Einwendenden enthalten, um Berücksichtigung im Verwaltungsverfahren zu finden. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung er-kennen lassen.
Mit Ablauf der oben genannten Einwendungs- bzw. Äußerungsfrist sind alle Einwendungen bzw. Äußerungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, für dieses Verwaltungsverfahren ausgeschlossen (§ 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG).
Bei Einwendungen bzw. Äußerungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass keine Eingangsbestätigungen erfolgen.Vereinigungen, die aufgrund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen eine Zulassungsentscheidung des beantragten Vorhabens einzulegen, werden hiermit entsprechend von der Auslegung des Plans benachrichtigt. Sie können innerhalb der in Nr. 1 genannten Frist Stellungnahmen zu dem Plan abgeben bzw. sich äußern.
Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen verzichten. Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht werden. Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen wird der Vertreter, von dem Termin gesondert benachrichtigt (§ 17 VwVfG). Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist.
Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt wer-den. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet.
Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Vorbringen von Äußerungen oder Abgabe von Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.
Über die Äußerungen, Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde (Landesdirektion Sachsen) entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die diejenigen, über deren Einwendung entschieden worden ist, und den Vereinigungen, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.
Vom Beginn der Veröffentlichung der Planunterlagen treten die Anbaubeschränkungen nach § 9 FStrG und die Veränderungssperre nach § 9a FStrG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger der Straßenbaulast ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 9a Abs. 6 FStrG).
Datenschutzhinweise gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung
Bei der Abgabe von Stellungnahmen und Äußerungen oder der Erhebung von Einwendungen stel-len sie der Landesdirektion Sachsen Personen bezogene Daten zur Verfügung. Die Landesdirektion Sachsen erhebt solche Daten auch bei Meldebehörden, Grundbuchämtern und im Handelsregister. Diese Daten werden von der Landesdirektion Sachsen in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Daten werden dem Vorhabenträger übermittelt. Die entsprechenden datenschutzrechtlichen Informationen nach Artikel 13 Abs. 1 und 2 sowie Artikel 14 Abs. 1 und 2 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), insbesondere welche Rechte Ihnen diesbezüglich zustehen, erfahren Sie unter dem folgenden Link: https://www.lds.sachsen.de/datenschutz (→ Unterlagen → Planfeststellungsverfahren Infrastruk-tur). Der behördliche Datenschutzbeauftragte der Landesdirektion Sachsen ist wie folgt erreich-bar: Datenschutzbeauftragter der Landesdirektion Sachsen, 09105 Chemnitz; E-Mail: ; Telefon: +49 371/532-0.
Datum: 27.07.2026
Stadt Penig
im Auftrag der Landesdirektion Sachsen
