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Planfeststellung zum Vorhaben "B 175/S 247 Anbau Radweg Obergräfenhain"

Bekanntmachung über die Auslegung der Planunterlagen im Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben „B 175/S 247 Anbau Radweg Obergräfenhain NK 5042 034, Stat. 0,283 bis NK 4942 069, Stat. 0,323“

 

Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Zschopau, Sitz Chemnitz, hat für das Bauvorhaben „B 175/S 247 Anbau Radweg Obergräfenhain NK 5042 034, Stat. 0,283 bis NK 4942 069, Stat. 0,323“ (Geschäftszeichen: 32-0522/1685) die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach § 17 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit § 1 Satz 1 des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) und §§ 72 bis 77 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt. Das geplante Vorhaben umfasst den Anbau eines straßenbegleitenden Radweges entlang der B 175 bzw. der S 247 zwischen den beiden Ortsteilen der Stadt Penig – Obergräfenhain I und II von NK 5042 034, Stat. 0,283 bis NK 4942 069, Stat. 0,323. Für das Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen (SächsUVPG).  

Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) liegt vom 5. Dezember 2025 bis 5. Januar 2026 in der Stadtverwaltung Penig, Bauamt (Zimmer 405), Markt 6 in 09322 Penig, während der Dienststunden 

  • Montag    
    08:00 Uhr bis 11:30 Uhr und 12:30 bis 15:00 Uhr

  • Dienstag    
    08:00 Uhr bis 11:30 Uhr und 12:30 bis 18:00 Uhr

  • Mittwoch    
    08:00 Uhr bis 11:30 Uhr und 12:30 bis 15:00 Uhr

  • Donnerstag    
    08:00 Uhr bis 11:30 Uhr und 12:30 bis 15:00 Uhr

  • Freitag        
    08:00 Uhr bis 11:30 Uhr

zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Zudem ist der Plan während des Auslegungszeitraumes auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung unter der Rubrik [Infrastruktur] einsehbar. Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der ausgelegten Unterlagen (§ 27a Abs. 1 Satz 4 VwVfG).
Jeder kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 19. Januar 2026, bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Chemnitz, Altchemnitzer Straße 41 in 09120 Chemnitz sowie bei der Stadtverwaltung Penig, Markt 6 in 09322 Penig Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben bzw. sich äußern. Einwendungen können auch elektronisch, aber nur mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unter der E-Mail-Adresse erhoben werden. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen.