Reisegewerbekarte


Allgemeine Informationen

Gemäß § 55 c Gewerbeordnung der Bundesrepublik Deutschland benötigen Sie eine Reisegewerbekarte zum Verkauf von Waren außerhalb Ihres Geschäftes oder zum Anbieten von Dienstleistungen, um Ihr Gewerbe betreiben zu dürfen. Sie beantragen diese beim zuständigen Gewerbeamt Ihres Wohnortes. Die Reisegewerbekarte kann unbefristet oder befristet erteilt werden.


Eine Reisegewerbekarte muss der Gewerbetreibende nicht besitzen, wenn er ein nach Bundes- oder Landesrecht erlaubnispflichtiges Gewerbe ausübt und die dafür erforderliche Erlaubnis besitzt.

Reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten:

 

Für Fragen steht Ihnen Frau Richter, Telefonnummer:037381 959-43, gern zur Verfügung.


Notwendige Unterlagen


Bearbeitungsdauer

Der Antrag kann erst dann bearbeitet werden, wenn alle Unterlagen vollständig eingegangen sind. Die Bearbeitung Ihres Antrags erfolgt innerhalb dernächsten 3 Monate

Gebühren

Sie müssten mit einem Unkostenbeitrag zwischen 25 EUR und 300 EUR  rechnen.


Ansprechpartner

Bürgermeisteramt

 

Formulare

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