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Wichtige Hinweise zur Einhaltung der Ruhezeiten und der Brandschutzvorschriften

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Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Einhaltung folgender Vorschriften:
 

  • Schutz der Nachtruhe
    Die Nachtzeit umfasst die Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr. In dieser Zeit sind alle Handlungen, die geeignet sind, die Nachtruhe anderer zu stören, zu unterlassen.
    Insbesondere Rundfunkgeräte, Lautsprecher und Fernsehgeräte usw. dürfen nur so genutzt werden, dass andere nicht belästigt werden.
    Bei Veranstaltungen hat der Veranstalter darauf zu achten, dass kein Lärm nach außen dringt. Besucher derartiger Veranstaltungen haben unnötigen Lärm ebenfalls zu vermeiden.
     

  • Abbrennen offener Feuer 

    Veranstaltungen (z. B. Brauchtumsfeuer, Hexenfeuer) und Arbeiten mit einem erhöhten Brandrisiko sind der Stadt Penig zwei Wochen vor dem Ereignis anzuzeigen. Grill- und Kochfeuer mit trockenem, naturbelassenem Holz in befestigten Feuerstätten (z. B. Feuerkorb) bedürfen keiner Zustimmung. Es ist jedoch immer darauf zu achten, dass es durch Rauch oder Gerüche nicht zu Belästigungen Dritter kommt.
     

  • Haus- und Gartenarbeiten
    Diese Arbeiten dürfen werktags in der Zeit von 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr nicht durchgeführt werden. Zu solchen Arbeiten gehören insbesondere der Betrieb von motorbetriebenen Bodenbearbeitungsmaschinen, Rasenmähern, Laubbläsern u. Ä. Welche Maschinen in welcher Zeit nicht benutzt werden dürfen, entnehmen Sie bitte der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (32. BImSchV).
    Haus- und Gartenarbeiten, die die Ruhe anderer stören, dürfen im Gebiet der Stadt Penig sonnabends in der Zeit von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr nicht durchgeführt werden.
    Benutzung von Wertstoffcontainern und anderen Abfallbehältern Wertstoffsammelbehälter dürfen im Interesse der Anwohner nur werktags von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr benutzt werden.
     

  • Sonn- und Feiertagsruhe
    An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten und sonstige Handlungen, die geeignet sind, die Ruhe des Tages zu beeinträchtigen, verboten und dürfen somit nicht durchgeführt werden.
     

  • Anbringen von Hausnummern
    Hausnummern sind anzubringen und in arabischen Ziffern anzugeben. 
    Die Hauseigentümer haben die Hausnummer spätestens an dem Tag, an dem die Gebäude bezogen werden, anzubringen. Die Hausnummern müssen von der Straße aus, in die das Haus einnummeriert ist, gut lesbar sein. Unleserliche Hausnummernschilder sind unverzüglich zu erneuern. Die Hausnummer muss
    am Haus oder am Grundstückszugang angebracht werden.
     

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