Infos für Hundehalter
Ein rücksichtsvolles Miteinander macht unsere Stadt lebenswerter – dazu gehört auch ein verantwortungsvoller Umgang mit dem eigenen Vierbeiner.
Hundekot auf Gehwegen, Grünflächen oder Wegen sorgt nicht nur für Ärger, sondern beeinträchtigt auch das Stadtbild und die Sauberkeit in Penig und unseren Ortsteilen.
Deshalb gilt: Hundehalter haben geeignete Behältnisse, die eine unverzügliche Beseitigung von Verunreinigungen ermöglichen, mitzuführen und auf Verlangen des Ordnungsamtes auch vorzuzeigen und die Verunreinigungen durch deren Tiere unverzüglich zu beseitigen.
Auch beim Spaziergang in Wald- und Naturbereichen ist Rücksicht gefragt. Wildtiere benötigen Rückzugsräume und können insbesondere in der Brut- und Setzzeit schnell gestört werden.
Hunde müssen innerhalb der geschlossenen Ortschaft der Kernstadt Penig (ohne Ortsteile) auf öffentlichen Flächen an der Leine geführt werden.
Außerdem gilt: Auf Kinderspielplätzen und öffentlichen Sportanlagen sind Hunde nicht erlaubt.
Grundlagen dazu finden sich in der Polizeiverordnung der Stadt Penig sowie im Bundesnaturschutzgesetz und den Verordnungen zum Schutz von flächenhaften Naturdenkmalen und Teilen der Natur und Landschaft.
Wer sich an diese Regeln hält, trägt aktiv zu einem sauberen, sicheren und respektvollen Zusammenleben bei – für Menschen, Tiere und Natur gleichermaßen.
Der Hundehalter muss die von ihm gehaltenen, außerhalb des von ihm bewohnten Hauses und des umfriedeten Grundbesitzes laufenden anzeigepflichtigen Hunde mit einer gültigen und sichtbar befestigten Hundesteuermarke versehen. Diese Marke ist auf Verlangen des Ordnungsamtes vorzuzeigen.
Vielen Dank allen Hundehaltern, die sich bereits verantwortungsvoll verhalten.
