Gebührenerhöhung bei der Beantragung von Personalausweisen ab dem 07.02.2026
Ab dem 07. Februar 2026 gelten bundesweit neue Gebühren für die Ausstellung von Personalausweisen.
Hintergrund der Anpassung sind gestiegene Kosten beim Ausweishersteller sowie in den Personalausweisbehörden. Die Gebührenerhöhung ist gesetzlich festgelegt und gilt einheitlich in ganz Deutschland.
Die neuen Gebühren betragen:
46,00 EUR für Antragstellende ab 24 Jahren
27,60 EUR für Antragstellende unter 24 Jahren
Wir bitten um Verständnis, dass die Stadtverwaltung Penig auf die Erhöhung dieser gesetzlich festgelegten Gebühren keinen Einfluss hat und die Anpassung bundesweit einheitlich erfolgt. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihr Einwohnermeldeamt Penig
