Wichtiger Hinweis zur Grund- und Gewerbesteuerzahlung
Die nächste Rate der Grundsteuer und Gewerbesteuer ist am 15. November 2025 fällig.
Bitte achten Sie bei der Überweisung oder einem Dauerauftrag unbedingt auf die korrekte Angabe des jeweiligen Kassenzeichens.
Nur so kann Ihre Zahlung eindeutig zugeordnet und korrekt verbucht werden.
Das Kassenzeichen finden Sie auf Ihrem aktuellen Steuerbescheid. Vielen Dank.
Für alle Bürgerinnen und Bürger, die uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, erfolgt die Abbuchung automatisch am 17. November 2025.
