Amtliche Bekanntmachung der Stadt Penig
Widerspruchsrecht nach § 58c Absatz 1 Soldatengesetz in Verbindung mit § 36 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes
Die Meldebehörde übermittelt aufgrund des § 58c Absatz 1 Satz 1 des Soldatengesetzes an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial jährlich bis zum 31.03. folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:
1. Familienname,
2. Vornamen,
3. gegenwärtige Anschrift.
Gemäß § 36 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes hat jeder Betroffene die Möglichkeit, der Übermittlung seiner Daten zu widersprechen.
Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift im Einwohnermeldeamt der Stadt Penig, Markt 6, 09322 Penig, erklärt werden.
