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Gewerberegisterauskunft


Allgemeine Informationen

Zur Einholung von Informationen über ein bestimmtes Unternehmen ist die Antragstellung auf Auskunft aus dem Gewerberegister zu stellen.


Sie können zwischen 2 Auskunftsarten wählen. Die einfache oder die erweiterte Gewerberegisterauskunft. Bei der einfachen Auskunft aus dem Gewerberegister beschränken sich die Informationen auf die Grunddaten eines Gewerbes wie den Namen, Vornamen, Firma, die Betriebsanschrift und die Tätigkeit der Firma (§ 14 Abs. 5 Satz 2 GewO). Eine besondere Begründung des Antragstellers ist nicht erforderlich.

Eine erweiterte Gewerberegisterauskunft ist nach § 14 Abs. 7 GewO möglich, wenn ein rechtliches Interesse vorliegt, z.B. die Geltendmachung von Ansprüchen. Das schutzwürdige Interesse des Gewerbetreibenden darf nicht überwiegen. Sie erhalten neben den Informationen einer einfachen Gewerberegisterauskunft Auskünfte über den Handelsregistereintrag, die Rechtsform, das An-, Um- und Abmeldedatum, Angaben zum Betriebssitz der Niederlassung, die Kontaktdaten des Geschäftsführers sowie frühere Bezeichnungen, Anschriften und Geschäftsführer.

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Richter, Telefonnummer 037381 959-43, gern zur Verfügung.

 

Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt persönlich während der Öffnungszeiten, schriftlich per Post, Fax oder E-Mail durch den Antragsteller, einen bevollmächtigten Vertreter oder einen gesetzlichen Vertreter.

 


Notwendige Unterlagen

•    formloser Antrag
•    bei Beantragung einer erweiterten Gewerberegisterauskunft Nachweis eines rechtlichen Interesses
 

 

BEARBEITUNGSDAUER
Die Bearbeitung erfolgt innerhalb von 3 Monaten.


Gebühren

Die Kosten für die Beantragung einer einfachen Gewerberegisterauskunft belaufen sich auf 12 EUR, für die erweiterte auf 28,00 EUR.


Ansprechpartner

Bürgermeisteramt