Informationen für Eltern

Liebe Eltern,
wir möchten Sie gern darüber informieren, dass an nachfolgenden Tagen unsere Kindertageseinrichtungen zusätzlich geschlossen bleiben:
- Freitag, 19. Mai 2023
- Montag, 2. Oktober 2023
- Montag, 30. Oktober 2023.
Bitte richten Sie sich rechtzeitig darauf ein.
Wir bitten um Ihr Verständnis und bedanken uns für Ihre Unterstützung.
Bildung ist ein Prozess, der mit der Geburt beginnt, grundsätzlich individuell und lebenslang verläuft. (Sächsisches Staatsministerium für Kultus)
In unseren Kindertageseinrichtungen unterstützen wir die kindlichen Bildungsprozesse.
Die Erzieher verstehen sich als Begleiter und Begleiterinnen bei der Absicherung der kindlichen Bildungsbestrebungen.
Wir wollen die Bildung und Erziehung im Elternhaus begleiten, unterstützen und ergänzen, jedoch nicht ersetzen. Ausgangspunkt in allen Einrichtungen ist die Grundauffassung vom Kind, welche seine Stärken in den Blick nimmt, das Kind wertschätzt und als einmalige kleine Persönlichkeit wahrnimmt.
Dafür stehen ausgebildete Fachkräfte zur Verfügung, die durch regelmäßige Fortbildungen und Fachberatungen unterstützt werden.
Auch die räumlichen Voraussetzungen für eine ganzheitliche Bildung werden in unseren Einrichtungen stets weiter verbessert.
Die Stadt Penig verfügt über eine reine Kinderkrippe (KK Weltentdecker), einen reinen Kindergarten (KG Abenteuerland) und zwei kombinierte Einrichtungen mit Krippen- und Kindergartenplätzen (KG Regenbogen und KG Zwergenland).
Hinzu kommen zwei Horte, die an der jeweiligen Grundschule eingerichtet sind. Alle sechs Einrichtungen befinden sich in Trägerschaft der Stadt Penig.

Wo und wann kann der Kinderbetreuungsplatz beantragt werden?
- durch schriftlichen Antrag bei der Stadt Penig
- der Antrag ist auf der Internetseite der Stadt Penig (siehe unten) und bei der Stadtverwaltung Penig, Abt. Eigenverwaltung in Papierform erhältlich
- Krippenplatz: frühestens ab Geburt des Kindes, mind. 6 Monate vor Betreuungsbeginn
- Kindergartenplatz: mind. 6 Monate vor Betreuungsbeginn
- Hortplatz: jederzeit
Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
Die Antragstellung erfolgt durch:
- Sorgeberechtigte
- andere Bevollmächtigte (Nachweise sind beizufügen)
Hinweis: Die Wunscheinrichtung kann gewählt und nach Reihenfolge nummeriert werden. Ein Anspruch ist daraus nicht ableitbar.
Wichtig: Alle Sorgeberechtigten müssen den Antrag unterzeichnen. Nachweise über elterliche Sorge sind beizufügen.
Bitte beachten Sie:
- bei unvollständig oder unzutreffenden Angaben, kann eine Platzzusage aufgehoben und der Platz anderweitig vergeben werden,
- eine gültige postalische Zustelladresse muss vorliegen,
- Änderungen der persönlichen Verhältnisse sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen (Formular siehe unten).
Wie erfolgt die Aufnahme?
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Um einen Betreuungsplatz in unseren Einrichtungen zu beantragen, füllen Sie bitte den Antrag auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung (siehe Rubrik: Formulare) aus und senden diesen an uns. Sie können auf dem Formular die von Ihnen gewünschte Einrichtung benennen. Der Eingang des Antrages wird Ihnen zeitnah bestätigt und der Termin für die Vergabe des Platzes mitgeteilt. Gemeinsam mit unseren Einrichtungsleitungen werden wir versuchen, bei der Vergabe der Betreuungsplätze Ihren Wünschen gerecht zu werden. Jedoch ist die Entscheidung immer davon abhängig, wie sich die Situation zum benannten Aufnahmetermin in der jeweiligen Einrichtung darstellt.
- Sollten Sie in einer anderen Gemeinde wohnen, ist die schriftliche Bestätigung der Wohnortgemeinde bei Aufnahme erforderlich.
- Bei Zuzug ist eine Schuldenfreiheitserklärung der vorherigen Einrichtung vorzulegen.
Wann und von wem erhalten Sie eine Antwort zu Ihrem Antrag?
- Drei Monate vor Aufnahme sprechen Sie bitte in der Stadtverwaltung vor. Sie erhalten eine verbindliche Zusage, in welcher Einrichtung Ihnen ein Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt werden kann und Sie erhalten die schriftlichen Unterlagen für die Aufnahme.
- Der Betreuungsvertrag wird einen Monat vor Aufnahme mit Ihnen abgeschlossen.
Welche Satzung gilt?
Formulare
Übernahme des Elternbeitrages für Kindertageseinrichtungen
- Flyer zum Nachlesen: Übernahme des Elternbeitrages
- Antrag und weitere Informationen unter landkreis-mittelsachsen.de
Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten
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Gemäß den Vorgaben der Art. 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) informieren wir Sie hiermit über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie Ihre diesbezüglichen datenschutzrechtlichen Rechte.
Zuständigkeiten
Amtsleiter:
Herr Benndorf
Tel.: 037381 959-40
E-Mail:
Sachbearbeiterin:
Frau Heinrich
Tel.: 037381 959-42
E-Mail: