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Informationen für Eltern

Kind spielt

Bildung ist ein Prozess, der mit der Geburt beginnt, grundsätzlich individuell und lebenslang verläuft. (Sächsisches Staatsministerium für Kultus)

 

In unseren Kindertageseinrichtungen unterstützen wir die kindlichen Bildungsprozesse.

Die Erzieher verstehen sich als Begleiter und Begleiterinnen bei der Absicherung der kindlichen Bildungsbestrebungen.

 

Wir wollen die Bildung und Erziehung im Elternhaus begleiten, unterstützen und ergänzen, jedoch nicht ersetzen. Ausgangspunkt in allen Einrichtungen ist die Grundauffassung vom Kind, welche seine Stärken in den Blick nimmt, das Kind wertschätzt und als einmalige kleine Persönlichkeit wahrnimmt. Dafür stehen ausgebildete Fachkräfte zur Verfügung, die durch regelmäßige Fortbildungen und Fachberatungen unterstützt werden.


Auch die räumlichen Voraussetzungen für eine ganzheitliche Bildung werden in unseren Einrichtungen stets weiter verbessert.

 

 

information

Schließzeiten

  • 24.12. bis 02.01.2026

  • Am 13. März 2026 bleiben die Kindertageseinrichtungen Regenbogen sowie "Weltentdecker & Abenteuerland" wegen eines Pädagogischen Tages (Weiterbildung) geschlossen.

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Sie wollen direkt ein Kind anmelden?

 

Die Anmeldung eines Kindes für einen Krippen-, Kindergarten- oder Hortplatz ist ab sofort über unser externes Online-Anmeldeprotal möglich:
Link zum Anmeldeportal fuxKids

termine

Sie benötigen einen Termin?

 

Manche Dinge lassen sich am schnellsten persönlich klären. Reservieren Sie einfach einen Termin zum Thema Kita-Betreuung über unser externes Online-Buchungssystem:
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Fragen und Antworten

Wo und wann kann der Kinderbetreuungsplatz beantragt werden?

  • durch schriftlichen Antrag bei der Stadt Penig

  • der Antrag ist auf der Internetseite der Stadt Penig (siehe unten) und bei der Stadtverwaltung Penig, Abt. Eigenverwaltung, in Papierform erhältlich

  • die Anmeldung des Kindes für einen Krippen-, Kindergarten- oder Hortplatz ist ab sofort über das Anmeldeportal der Stadt Penig möglich

  • Krippenplatz: frühestens ab Geburt des Kindes, mind. 6 Monate vor Betreuungsbeginn

  • Kindergartenplatz: mind. 6 Monate vor Betreuungsbeginn

  • Hortplatz: jederzeit

Was ist bei der Antragstellung zu beachten?

Die Antragstellung erfolgt durch:

  • Sorgeberechtigte

  • andere Bevollmächtigte (Nachweise sind beizufügen)

 

Hinweis: Die Wunscheinrichtung kann gewählt und nach Reihenfolge nummeriert werden. Ein Anspruch ist daraus nicht ableitbar.

 

Wichtig: Alle Sorgeberechtigten müssen den Antrag unterzeichnen. Nachweise über elterliche Sorge sind beizufügen.

 

Bitte beachten Sie:

  • bei unvollständig oder unzutreffenden Angaben, kann eine Platzzusage aufgehoben und der Platz anderweitig vergeben werden,

  • eine gültige postalische Zustelladresse muss vorliegen,

  • Änderungen der persönlichen Verhältnisse sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen (Formular siehe unten).

Wie erfolgt die Aufnahme?

  • Um einen Betreuungsplatz in unseren Einrichtungen zu beantragen, füllen Sie bitte den Antrag auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung (siehe Rubrik: Formulare) aus und senden diesen an uns. Sie können auf dem Formular die von Ihnen gewünschte Einrichtung benennen. Der Eingang des Antrages wird Ihnen zeitnah bestätigt und der Termin für die Vergabe des Platzes mitgeteilt. Gemeinsam mit unseren Einrichtungsleitungen werden wir versuchen, bei der Vergabe der Betreuungsplätze Ihren Wünschen gerecht zu werden. Jedoch ist die Entscheidung immer davon abhängig, wie sich die Situation zum benannten Aufnahmetermin in der jeweiligen Einrichtung darstellt.

  • Sollten Sie in einer anderen Gemeinde wohnen, ist die schriftliche Bestätigung der Wohnortgemeinde bei Aufnahme erforderlich.

  • Bei Zuzug ist eine Schuldenfreiheitserklärung der vorherigen Einrichtung vorzulegen.

Wann und von wem erhalten Sie eine Antwort zu Ihrem Antrag?

  • Drei Monate vor Aufnahme sprechen Sie bitte in der Stadtverwaltung vor. Sie erhalten eine verbindliche Zusage, in welcher Einrichtung Ihnen ein Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt werden kann und Sie erhalten die schriftlichen Unterlagen für die Aufnahme.

  • Der Betreuungsvertrag wird einen Monat vor Aufnahme mit Ihnen abgeschlossen.

Welche Satzung gilt?

Formulare

Übernahme des Elternbeitrages für Kindertageseinrichtungen

Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten

  • Gemäß den Vorgaben der Art. 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) informieren wir Sie hiermit über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie Ihre diesbezüglichen datenschutzrechtlichen Rechte.

 

Zuständigkeiten

Amtsleiter:

Herr Benndorf

Tel.: 037381 959-40

E-Mail:

 

 

Sachbearbeiterin: 

Frau Zschage

Tel.: 037381 959-42

E-Mail:

 

 

Links zu unseren Einrichtungen