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Fundbüro & Fundtiere

Fundsachen

Kontakt:
Ordnungsamt Penig 
Telefon: 037381 959-0
E-Mail:


Fundsachen – Abgabe, Aufbewahrung und Rückgabe

 

  • Haben Sie einen verlorenen Gegenstand gefunden und an sich genommen? Dann sind Sie gesetzlich verpflichtet, diesen dem Fundbüro der Stadt Penig zu melden. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Gegenstand seiner rechtmäßigen Eigentümerin oder seinem Eigentümer zurückgegeben werden kann.
    Wenn Sie etwas verloren haben, hilft Ihnen unser Fundbüro gern weiter. 

  • Bitte beachten Sie: Bei der Rückgabe von Fundsachen an den Eigentümer wird eine Fundgebühr in Höhe von 5,00 € erhoben. Fundsachen werden sechs Monate lang aufbewahrt.
     

Fundtiere in der Stadt Penig
 

  • Was ist ein Fundtier?
    Nur zahme oder domestizierte Tiere – wie zum Beispiel Hunde, Katzen oder Kleintiere – gelten rechtlich als Fundsachen, wenn sie offensichtlich entlaufen sind und keinen erkennbaren Besitzer bei sich haben. 

  • Tierfund in Penig – Was tun?

    Wenn Sie in Penig ein herrenloses oder entlaufenes Tier finden, melden Sie den Fund bitte umgehend dem Ordnungsamt der Stadtverwaltung. Fundtiere werden gegebenenfalls durch die Stadt in Obhut genommen und in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Tierheim untergebracht, wo sie fachgerecht versorgt und betreut werden.
     

  • Hinweis: Wer ein Fundtier aufnimmt, ist gesetzlich verpflichtet, dies unverzüglich anzuzeigen. Nur so kann gewährleistet werden, dass das Tier ordnungsgemäß versorgt und gegebenenfalls seinem rechtmäßigen Halter zurückgeführt wird. 
    Wildtiere wie Igel, Rehe, Füchse oder Vögel gelten nicht als Fundsachen. Sie sind nach dem Gesetz herrenlos und unterliegen dem Jagd- oder Naturschutzrecht. Bitte nehmen Sie solche Tiere nicht eigenmächtig auf, sondern informieren Sie im Zweifel die zuständigen Fachstellen.

 

Außerhalb unserer Öffnungszeiten wenden Sie sich in dringenden Fällen bitte an den Polizeistandort Penig.