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Lärmkartierung

Öffentliche Bekanntmachung

 

Lärmaktionsplan 2024 ohne Maßnahmen der Stadt Penig (Stand: 28.05.2024)

 

Begründet durch die EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG sowie die §§ 47 a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) besteht für Gemeinden die Pflicht zur Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung. 

 

Im Turnus von fünf Jahren ist unter anderem für Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kfz/Jahr die daraus resultierende Lärmbelastung zu ermitteln und in Lärmkarten darzustellen. Dazu wird die Höhe der Geräuschbelastung nach festgelegter Berechnungsmethode mittels komplexer Schallausbreitungsberechnung rechnerisch bestimmt und in Lärmkarten visualisiert. 

Die jüngste Lärmkartierung (4. Stufe) fand 2022 statt. Die Ergebnisse der vom Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) vorgenommenen Lärmkartierung 2022 (Lärmkarten und Betroffenenzahlen) können im Internetkartendienst des LfULG unter folgendem Link abgerufen werden: https://luis.sachsen.de/fachbereich-laerm.html.

 

Der beschlossene Lärmaktionsplan der Stadt Penig vom 20.09.2018 ist auf der Basis der Lärmkartierung fortzuschreiben. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Zeitraum vom 15.04.2024 - 15.05.2024 hatte die Bürgerschaft von Penig Gelegenheit, sich im Rahmen der Lärmaktionsplanung zu Lärmproblemen zu äußern und Maßnahmevorschläge zu unterbreiten.

 

Für die Stadt Penig bezieht sich die Lärmkartierung auf folgende Streckenabschnitte:

  • BAB 72 im Bereich Abfahrt Niederfrohna bis Abfahrt Obergräfenhain auf Gemeindegebiet.

Aus den Lärmkarten ist die Höhe der Geräuschbelastung im Einwirkbereich der untersuchten Hauptlärmquellen ersichtlich. Nach EU-Umgebungslärmrichtlinie sind nachfolgende signifikanten Lärmwerte dargestellt:

  • der 24-Stunden Tag-Nacht-Lärmindex LDEN     und

  • der Nachtlärmindex LNIGHT.

Die gesundheitsrelevanten Schwellenwerte (LDEN > 65dB (A) und LNIGHT > 55 dB (A)) gemäß Lärmkartierung 2022 werden auf dem untersuchten Gemeindegebiet Penig nicht überschritten.

 

Dass vorhandene Geräuschkulissen unangenehm sein können, ist nachvollziehbar. Jedoch besteht seitens der Stadt Penig kein Handlungsspielraum auf Maßnahmen an der planfestgestellten BAB 72.

 

Da keine Betroffenheit entlang des kartierten Streckenabschnittes vorliegt, werden im Lärmaktionsplan der Stadt Penig für die nächsten fünf Jahre keine Maßnahmen zur Lärmminderung geplant oder festgeschrieben.

 

Anlage: Lärmaktionsplan 2024 ohne Maßnahmen der Stadt Penig (Stand: 28.05.2024)