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Frühjahrsbeginn: Hinweise zu Gartenarbeiten und Ruhezeiten

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Mit den ersten warmen Tagen beginnt für viele die Gartensaison. Bitte beachten Sie dabei folgende Regelungen, um Rücksicht auf Ihre Nachbarschaft zu nehmen:

 

Ruhezeiten am Samstag
In der Kernstadt und allen Ortsteilen gilt samstags eine Mittagsruhe von 13:00 bis 15:00 Uhr. In dieser Zeit sind lärmintensive Haus- und Gartenarbeiten nicht erlaubt. Dazu zählen insbesondere:

  • Betrieb motorisierter Gartengeräte

  • Hämmern, Sägen, Bohren oder Schleifen

  • Holzspalten und vergleichbare Tätigkeiten

     

Regelungen für Geräte und Maschinen
Bitte beachten Sie außerdem die Vorgaben der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung). Diese regelt im Anhang die Betriebszeiten zahlreicher Geräte – von Baumaschinen bis zu Gartengeräten wie Rasenmähern oder Laubbläsern.

 

Offene Feuer im Garten
Offene Feuer sind nur unter folgenden Bedingungen erlaubt:

  • Verwendung von trockenem, naturbelassenem Holz

  • Nutzung geeigneter Feuerstellen (z. B. Feuerschalen, Gartenkamine) oder handelsüblicher Grillgeräte

  • Keine Belästigung durch Rauch oder Funkenflug

Das Verbrennen von Gartenabfällen ist nicht gestattet. Genehmigungen hierfür werden nicht erteilt.

 

Wir danken für Ihre Rücksichtnahme und wünschen Ihnen eine schöne Frühlings- und Sommerzeit.