Frühjahrsbeginn: Hinweise zu Gartenarbeiten und Ruhezeiten
Mit den ersten warmen Tagen beginnt für viele die Gartensaison. Bitte beachten Sie dabei folgende Regelungen, um Rücksicht auf Ihre Nachbarschaft zu nehmen:
Ruhezeiten am Samstag
In der Kernstadt und allen Ortsteilen gilt samstags eine Mittagsruhe von 13:00 bis 15:00 Uhr. In dieser Zeit sind lärmintensive Haus- und Gartenarbeiten nicht erlaubt. Dazu zählen insbesondere:
Betrieb motorisierter Gartengeräte
Hämmern, Sägen, Bohren oder Schleifen
Holzspalten und vergleichbare Tätigkeiten
Regelungen für Geräte und Maschinen
Bitte beachten Sie außerdem die Vorgaben der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung). Diese regelt im Anhang die Betriebszeiten zahlreicher Geräte – von Baumaschinen bis zu Gartengeräten wie Rasenmähern oder Laubbläsern.
Offene Feuer im Garten
Offene Feuer sind nur unter folgenden Bedingungen erlaubt:
Verwendung von trockenem, naturbelassenem Holz
Nutzung geeigneter Feuerstellen (z. B. Feuerschalen, Gartenkamine) oder handelsüblicher Grillgeräte
Keine Belästigung durch Rauch oder Funkenflug
Das Verbrennen von Gartenabfällen ist nicht gestattet. Genehmigungen hierfür werden nicht erteilt.
Wir danken für Ihre Rücksichtnahme und wünschen Ihnen eine schöne Frühlings- und Sommerzeit.
