Hinweis zu Baumfällungen auf privaten Grundstücken

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Sie möchten auf Ihrem Grundstück einen Baum fällen? Bitte beachten Sie, dass Baumfällungen nur in dem dafür zulässigen Zeitraum durchgeführt werden dürfen. Auch wenn Sie die Arbeiten an eine Fachfirma oder eine andere Person vergeben, liegt die Verantwortung dafür bei Ihnen als Grundstückseigentümerin oder Grundstückseigentümer.
 

Für die vorgesehene Fällung ist der Zeitraum vom 1. Oktober 2026 bis einschließlich 28. Februar 2027 einzuhalten.

Kann die Fällung innerhalb dieses Zeitraums nicht durchgeführt werden, ist eine Fällung erst wieder ab dem 1. Oktober 2027 zulässig.

Die betroffenen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer werden gebeten, dies bei der Planung und Beauftragung von Baumfällarbeiten entsprechend zu berücksichtigen.
 

Unabhängig vom genannten Zeitraum sind die jeweils geltenden naturschutzrechtlichen Bestimmungen sowie gegebenenfalls bestehende örtliche Vorschriften, insbesondere eine kommunale Baumschutzsatzung, zu beachten. Vor Durchführung der Fällung ist daher zu prüfen, ob für den jeweiligen Baum oder das Grundstück weitere Schutz- oder Genehmigungsvorschriften bestehen.

 

Für Fragen zu den geltenden Bestimmungen und zur Prüfung, ob im Einzelfall eine Genehmigung oder sonstige Zustimmung erforderlich ist, steht Ihnen die zuständige Mitarbeiterin des Bauamtes der Stadtverwaltung zur Verfügung:

  • Yvonne Landwehr

  • Tel. Nr.: 037381 959-53

  • E-Mail: 

     

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