Hinweis zur Hundesteuerpflicht

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Bild zur Meldung: Hinweis zur Hundesteuerpflicht

In letzter Zeit stellen wir leider vermehrt fest, dass nicht alle im Gebiet der Stadt Penig lebenden Hunde steuerlich erfasst sind. 

Wir möchten Sie daher an Folgendes erinnern:

  • Meldepflicht: Jeder über drei Monate alte Hund, der in der Stadt Penig gehalten wird, muss zwingend innerhalb von 14 Tagen nach der Anschaffung oder dem Zuzug angemeldet werden.

  • Steuermarke: Nach der Anmeldung erhält Ihr Hund die Hundesteuermarke, die sichtbar am Halsband getragen werden sollte.

  • Ordnungswidrigkeit: Bitte bedenken Sie, dass die Nichtanmeldung eines Hundes kein Kavaliersdelikt ist, sondern eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.


Das entsprechende Anmeldeformular finden Sie ganz bequem auf unserer Website unter Rathaus & Politik -> Bürgerservice -> Formulare zum Herunterladen.
 

Bei Fragen rund um die Hundesteuer steht Ihnen Frau Schönfeld unter 037381 959-31 oder per E-Mail an gerne zur Verfügung.
 

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