Gaststättengewerbe (vorübergehend)
Allgemeine Informationen
Wer ein vorübergehendes Gaststättengewerbe betreibt, hat dies rechtzeitig, mindestens jedoch 2 Wochen vor Beginn des Betriebes unter Angabe des Namens, Vornamens, der Anschrift sowie des Ortes und der Zeit des Betriebsbeginns sowie des besonderen Anlasses anzuzeigen (Anzeigeverfahren nach § 2 Abs. 2 SächsGastG).
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Knorr, Telefonnummer 037381 959-13, gern zur Verfügung.
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt persönlich während der Öffnungszeiten oder schriftlich per E-Mail () per Post durch den Antragsteller, einen bevollmächtigten Vertreter oder einen gesetzlichen Vertreter.
Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist.
Kontakt
Notwendige Unterlagen
• Anzeigeformular (ausgefüllt und unterschrieben)
• gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
• Aufenthaltstitel für ausländische Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten, der zur Ausübung einer
selbständigen Erwerbstätigkeit berechtigt
• Vollmacht bei Vertreter
Bearbeitungsdauer
Die Anzeige kann erst dann bearbeitet werden, wenn alle Unterlagen vollständig eingegangen sind. Die Bearbeitungsdauer beträgt 2 Wochen.Gebühren
Die Bescheinigung der Anzeige kostet zwischen 10,00 € und 35,00 €.
Ansprechpartner
Bürgermeisteramt Jennifer Knorr
Raum 413
037381 959-13
Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes