Einschränkungen bei der Bearbeitung verkehrsrechtlicher Angelegenheiten
Personalbedingt kommt es aktuell zu massiven Einschränkungen bei der Bearbeitung verkehrsrechtlicher Angelegenheiten. Das betrifft insb. die Ausstellung verkehrsrechtlicher Anordnungen und Sondernutzungen. Das zuständige Sachgebiet ist aktuell nur vertretungsweise zu erreichen.
Für neue verkehrsrechtliche Anordnungen ist mit einer Vorlaufzeit von bis zu 3 Wochen oder länger zu kalkulieren.
Anträge werden aktuell ausschließlich nach objektiver Dringlichkeit (Auswirkung auf den allgemein Straßenverkehr) und nicht zwingend nach Eingang bearbeitet.
In dringenden Fällen – Havarien – wenden Sie sich bitte ausschließlich per Mail an .