Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2021
Aktualisierung: 11.01.2021 / 27.01.2021
Digitale Einsichtnahme in die
* Haushaltssatzung der Stadt Penig für das Haushaltsjahr 2021 -> HIER und
* Zusammenfassung der investiven Maßnahmen nach Teilhaushalten -> HIER.
Hinweise zur elektronischen Auslegung
Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Penig einschließlich aller Anlagen für das Haushaltsjahr 2021 werden in der Zeit vom 11. Januar 2021 bis zum 21. Januar 2021 gemäß
§ 76 Abs. 1 SächsGemO elektronisch unter https://www.penig.de/kommunalpolitik/haushaltsplanung-fuer-das-haushaltsjahr-2021/ zur Einsichtnahme bereitgestellt.
Einwohner*innen und Abgabepflichtige können in der Zeit vom 11. Januar 2021 bis 02. Februar 2021 Einwendungen gegen den Entwurf erheben. Diese Einwendungen können schriftlich erfolgen oder mündlich zur Niederschrift gegeben werden. Unter den Bedingungen der Pandemie ist die mündliche Erhebung von Einwendungen zur Niederschrift trotz einer Schließung des Rathauses während der sonst allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Penig möglich. Hierzu melden Sie sich bitte mittels Wechselsprechanlage im Vorraum unter den Hausapparaten 30 oder 50. Sie werden umgehend abgeholt.
Allgemeine Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Penig:
Montag: 9.00 Uhr – 11.30 Uhr
Dienstag: 9.00 Uhr – 11.30 Uhr und 12.30 Uhr – 18.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 Uhr – 11.30 Uhr und 12.30 Uhr – 15.00 Uhr
Freitag: 8.00 Uhr – 11.30 Uhr