Verkaufsveranstaltung (Wanderlager)


Allgemeine Informationen

Die Veranstaltung eines Wanderlagers zum Vertrieb von Waren ist zwei Wochen vor Beginn anzuzeigen, wenn auf die Veranstaltung durch öffentliche Ankündigung hingewiesen werden soll.

 




 

 

 


Rechtsgrundlagen

Gewerbeordnung  (§ 56a)


Notwendige Unterlagen


Gebühren

gebührenfrei


Ansprechpartner

Ordnungsamt

 

Formulare

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