Verkaufsveranstaltung (Wanderlager)
Allgemeine Informationen
Die Veranstaltung eines Wanderlagers zum Vertrieb von Waren ist zwei Wochen vor Beginn anzuzeigen, wenn auf die Veranstaltung durch öffentliche Ankündigung hingewiesen werden soll.
Rechtsgrundlagen
Gewerbeordnung (§ 56a)
Notwendige Unterlagen
- Antrag - Anmeldung eines Wanderlagers
- Wortlaut der öffentlichen Ankündigung
- Reisegewerbekarte
Gebühren
gebührenfrei
Ansprechpartner
OrdnungsamtFormulare
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