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Gaststättengewerbe (vorübergehend)


Allgemeine Informationen

Wer ein vorübergehendes Gaststättengewerbe betreibt, hat dies rechtzeitig, mindestens jedoch 2 Wochen vor Beginn des Betriebes unter Angabe des Namens, Vornamens, der Anschrift sowie des Ortes und der Zeit des Betriebsbeginns sowie des besonderen Anlasses anzuzeigen (Anzeigeverfahren nach § 2 Abs. 2 SächsGastG).

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Richter, Telefonnummer 037381 959-43, gern zur Verfügung.

 

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt persönlich während der Öffnungszeiten oder schriftlich per Post durch den Antragsteller, einen bevollmächtigten Vertreter oder einen gesetzlichen Vertreter.

Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist.

 


Notwendige Unterlagen

•    Anzeigeformular (ausgefüllt und unterschrieben)
•    gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
•    Aufenthaltstitel für ausländische Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten, der zur Ausübung einer
      selbständigen Erwerbstätigkeit berechtigt
•    Vollmacht bei Vertreter

 


Bearbeitungsdauer

Die Anzeige kann erst dann bearbeitet werden, wenn alle Unterlagen vollständig eingegangen sind. Die Bearbeitungsdauer beträgt 2 Wochen.

Gebühren

Die Bescheinigung der Anzeige kostet zwischen 10,00 € und 35,00 €.


Ansprechpartner

Bürgermeisteramt

 

Formulare

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).