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Gaststättengewerbe (stehend)


Allgemeine Informationen

Wer ein Gaststättengewerbe betreibt, hat dies spätestens 4 Wochen vor Beginn des Betriebes der für den Ort zuständigen Behörde anzuzeigen, sowohl für den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigniederlassung (nach § 2 Abs.1 SächsGastG und § 14 GewO).

In der Anzeige ist anzugeben, ob alkoholische Getränke, zubereitete Speisen oder beides angeboten werden soll.
 

Hinweis:
Gleichzeitig empfiehlt es sich, vor Beginn eines Gaststättengewerbes beim zuständigen Bauaufsichtsamt notwendige Informationen zu einer möglichen Genehmigungspflicht einzuholen. (LRA Mittelsachsen, Ref. Bauaufsicht und Denkmalschutz, Frauensteiner Str. 43, 09599 Freiberg, Tel: 03731 799-0)
 

Ebenso sollten vor Betriebsbeginn beim LRA Mittelsachsen, Ref. Lebensmittelüberwachung und Veterinäramt, Frauensteiner Str. 43, 09599 Freiberg, Tel: 03731 799-0) Informationen zu einschlägigen Regelungen hinsichtlich Einteilung, Beschaffenheit und Ausstattung der Betriebsräume und weiterer lebensmittelrechtlicher Vorschriften eingeholt werden.
 

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Richter, Telefonnummer 037381 959-43, gern zur Verfügung.

 


Rechtsgrundlagen

Die Antragstellung erfolgt persönlich während der Öffnungszeiten oder schriftlich per Post durch den Antragsteller, einen bevollmächtigten Vertreter oder einen gesetzlichen Vertreter.

Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist.

 


Notwendige Unterlagen

•    Formular der Gewerbeanmeldung (ausgefüllt und unterschrieben) oder
•    Formular der Gewerbeummeldung bei Änderungen (ausgefüllt und unterschrieben)
•    gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
•    Aufenthaltstitel für ausländische Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten, der zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit berechtigt
•    Vollmacht bei Vertreter
•    Auszug aus dem Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister, wenn die Eintragung entsprechend vorgenommen wurde

•    Führungszeugnis (Belegart O)
•    Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9)
•    Auskunft Insolvenzgericht
•    Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom zuständigen Finanzamt


Bearbeitungsdauer

Der Antrag kann erst dann bearbeitet werden, wenn alle Unterlagen vollständig eingegangen sind. Die Bescheinigung des Empfanges Ihres Antrags erfolgt dann innerhalb von 3 Arbeitstagen und die Prüfung

Gebühren

Die Kosten belaufen sich für Einzelunternehmen und GbR je Person auf 27 EUR und für Unternehmen mit Eintragung in das Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister im In- und Ausland bei Personengesellschaften für jeden geschäftsführenden Gesellschafter je Gewerbeanzeige auf 37 EUR.

 


Ansprechpartner

Ordnungsamt

 

Formulare

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