Ausweispflicht (Antrag auf Befreiung)


Notwendige Unterlagen

  1. Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht
  2. Eine Bestätigung des Arztes/der Ärztinüber die Immobilität
  3. die ungültigen Ausweisdokumente
  4. eine Vollmacht, dass Sie die Befreiung von der Ausweispflicht vornehmen dürfen
  5. gültiges Ausweisdokument der Person, die den Befreiungsantrag vorlegt

Ansprechpartner

Ordnungsamt

 

Ines Streubel
Zimmer 210
Telefon 037381 959-47

Romy Zeise
Zimmer 210
Telefon 037381 959-46


Formulare

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